C.________ gab anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme vom 29.01.2021 u.a. an, sie hätten Kenntnis von einem durch die italienische Guardia die Finanza veröffentlichten «Ordinanza Custodia Cautelare» (Haftbefehl) der Staatsanwaltschaft Catania erhalten, einem 284-seitigen Dokument, versehen mit zahlreichen Beilagen. Gemäss diesem Dokument sollten mehrere Personen aufgrund ihrer Beteiligung an einem internationalen kriminellen Netzwerk von «Schmugglerei» festgenommen und angeklagt werden. Bei den Recherchen seien sie dann auf einen Artikel des T.________ (NGO) vom Mai 2018 gestossen mit dem Titel «U.________».