Es ist davon auszugehen, dass die Beschuldigten aufgrund der umfangreichen Langzeit- Recherche sowie aufgrund der daraus fliessenden Erkenntnissen ernsthafte Gründe für ihre Vermutungen hatten, die Strafantragstellerin sei über ein Netzwerk krimineller Akteure in den illegalen Export und Schmuggel grosser Mengen von Gasöl libyscher Herkunft nach Malta verwickelt gewesen. Die jeweiligen Verdachtsmomente wurden nicht einfach ohne Erklärungen in den Raum gestellt, sondern es wurde jeweils auf glaubhafte Quellen verwiesen oder gar Dokumente abgedruckt.