264g Abs. 1 lit. c i.V.m. 25 StGB) bei der Bundesanwaltschaft eingereicht, aus welcher die Recherchen und die Grundlagen der Informationsbeschaffung dokumentiert sind. Es ist davon auszugehen, dass die Beschuldigten aufgrund der umfangreichen Langzeit- Recherche sowie aufgrund der daraus fliessenden Erkenntnissen ernsthafte Gründe für ihre Vermutungen hatten, die Strafantragstellerin sei über ein Netzwerk krimineller Akteure in den illegalen Export und Schmuggel grosser Mengen von Gasöl libyscher Herkunft nach Malta verwickelt gewesen.