Gemäss eigener Aussage haben die Beschuldigten über ein Jahr lang in der Schweiz, in Malta und in Sizilien zum Gegenstand recherchiert. Der deutschsprachige Bericht ist in ausgedruckter Version ca. 30 Seiten lang und besteht nebst Fliesstext auch aus diversen Abbildung (vgl. Beilage 9 der Strafanzeige). Der Bericht ist entsprechend fundiert und präsentiert sich in einer professionellen Art und Weise. Der Verein I.________ hat am 21.05.2020 eine sehr umfangreiche Strafanzeige gegen die F.________ AG wegen Gehilfenschaft zur Plünderung als verbotene Methode der Kriegsführung (Kriegsverbrechen nach Art. 264g Abs. 1 lit.