3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft stellte in der angefochtenen Verfügung zwar fest, der inkriminierte Artikel enthalte ehrverletzende Passagen. Sie kam indessen gestützt auf die Einvernahmen der drei Beschuldigten sowie die von diesen anhängig gemachte Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin wegen Gehilfenschaft zur Plünderung zum Schluss, dass der Gutglaubensbeweis im Sinne einer antizipierten Beweiswürdigung erbracht sei: