Mit Schreiben vom 6. Oktober 2020 beauftragte die Staatsanwaltschaft ausserdem die Polizei mit der Einvernahme der drei Autoren als beschuldigte Personen (ergänzende Ermittlungen gemäss Art. 309 Abs. 2 StPO). Am 15. Januar 2021 reichte die Beschuldigte 2 ausserdem bei der Kantonspolizei die Strafanzeige vom 28. Mai 2020 gegen die Beschwerdeführerin bei der Bundesanwaltschaft ein. Die Polizei liess der Staatsanwaltschaft am 8. April 2021 einen mit «Nachtrag» betitelten Berichtsrapport zukommen, welcher neben den Einvernahmeprotokollen auch eigene Abklärungen der Polizei inkl. Beilagen enthielt.