wegen übler Nachrede, evtl. Verleumdung. Die schliesslich zuständige Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erkundigte sich darauf mit Schreiben vom 6. Oktober 2020 bei der Bundesanwaltschaft über den Stand des Verfahrens gegen die Beschwerdeführerin, worauf jene mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 mitteilte, das Verfahren befinde sich im Stadium der Vorabklärungen. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2020 beauftragte die Staatsanwaltschaft ausserdem die Polizei mit der Einvernahme der drei Autoren als beschuldigte Personen (ergänzende Ermittlungen gemäss Art. 309 Abs. 2 StPO).