Die Reintegrationsmöglichkeiten in der K.________ (Staat), einem EU-Land, welches über die nötigen sozialen Strukturen verfügt, wird denn auch vom Migrationsdienst als gut beurteilt (Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 20. Januar 2020, amtliche Akten pag. 0673). Den Kontakt zur hier in der Schweiz lebenden Familie kann der Beschuldigte auch via Telefon, social media und Besuchen in der K.________ (Staat) sicherstellen.