Der Beschwerdeführer habe dem Opfer mehrmals, zunächst kurz vor der Schlusseinvernahme, sodann erneut zeitnah vor der Hauptverhandlung dahingehend gedroht, dass er sicher nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen Mordes ins Gefängnis gehen werde. Gestützt auf die eingereichten Tonaufnahmen, auf welchen