Es sei daher durchaus möglich, dass diese Personen versuchten, ihm mit solchen Aussagen zu schaden. Tatsächlich verhalte es sich aber so, dass er seit August 2019 nie versucht habe, D.________ zu kontaktieren oder sich diesem auch nur zu nähern. Trotz der behaupteten identischen Drohung, die er angeblich im Mai 2020 geäussert haben soll, sei absolut nichts passiert. Auch die Staatsanwaltschaft habe es damals zu Recht nicht für nötig gehalten, beim Zwangsmassnahmengericht Massnahmen zu beantragen.