5.3 Am 10. Juni 2021 wurde der Beschwerdeführer durch das Regionalgericht u.a. der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Nötigung und des Versuchs dazu und der mehrfachen Drohung schuldig erklärt. Die gleichzeitig verfügte Belassung des Beschwerdeführers in Sicherheitshaft begründete es mit Verweis auf die Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts vom selben Tag. Seit diesen hätten sich keine Veränderungen ergeben, die auf ein zwischenzeitliches Entfallen der Fortset-