Ebenfalls lässt sich durch Tonaufnahmen belegen, dass der Beschuldigte gegenüber G.________ über den Privatkläger stark ausfällig geworden ist. Dem Beschuldigten ist eine sehr ungünstige Kriminalprognose auszustellen, wodurch er ein hohes Risiko für Leib und Leben des Privatklägers darstellt. Eine Inhaftierung ist somit auch verhältnismässig.