5 Die Verfahrensleitung bringt mit Verweis auf die Anklageschrift vom 04.09.2020 im Hauptverfahren vor, dass der Beschuldigte wegen versuchter Tötung, ev. schwerer Körperverletzung, Nötigung und Drohung zum Nachteil des Privatklägers angeklagt sei. Gemäss Anzeige vom 03.06.2021 des Privatklägers habe der Beschuldigte eine Drohung mit dem selbigen Inhalt wie bereits angeklagt im April/Mai 2021 nochmals ausgesprochen.