Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft am 4. Juni 2021 beim Regionalgericht, es sei ihr zu gestatten, die Anklageschrift ohne Einleitung eines Vorverfahrens auf den vorgenannten Vorfall, mutmasslich ca. Ende April/Anfang Mai 2021 begangen, zu erweitern. Diesem Antrag gab das Regionalgericht anlässlich der Hauptverhandlung vom 8. Juni 2021 statt. Überdies beantragte es nach durchgeführter Hafteinvernahme und Einvernahme von F.________ gleichentags beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft wegen Fortsetzungs- und Ausführungsgefahr bis zum Ende der Hauptverhandlung (3 Tage).