_ brachte zur Anzeige, dass ein Freund (F.________) ihm berichtet habe, dass der Beschwerdeführer ihm gegenüber mit Nachdruck geäussert habe, er werde im laufenden Verfahren sowieso freigesprochen, und wenn nicht, werde er sein Werk vollenden und gehe dann für Mord, nicht für versuchte Tötung ins Gefängnis. Vor diesem Hintergrund beantragte die Staatsanwaltschaft am 4. Juni 2021 beim Regionalgericht, es sei ihr zu gestatten, die Anklageschrift ohne Einleitung eines Vorverfahrens auf den vorgenannten Vorfall, mutmasslich ca. Ende April/Anfang Mai 2021 begangen, zu erweitern.