Gleichzeitig versetzte es ihn – vorerst für die Dauer von drei Monaten – in Sicherheitshaft, wogegen er (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 21. Juni 2021 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde einreichte und die unverzügliche Freilassung, eventualiter unter Anordnung von Ersatzmassnahmen, beantragte. Mit Schreiben vom 23. Juni 2021 verzichtete das Regionalgericht – unter Verweis auf seine Ausführungen im angefochten Beschluss – auf eine Stellungnahme. Gleichzeitig reichte es die Akten des Verfahrens PEN 20 471 ein.