9 sein, dass den Beschwerdeführer für die Hälfte des auf das Beschwerdeverfahren entfallenden Teils der Entschädigung keine Rück- und Nachzahlungspflicht trifft (Art. 135 Abs. 4 StPO e contrario). 10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen.