Es liegt weiter auch in der Natur der Sache, dass der Anzeigerapport zwar erst am 21. Juni 2021 vorlag, die Strafverfolgungsbehörden dessen Inhalt allerdings teils bereits zu einem früheren Zeitpunkt kannten, nachdem der betreffende Raubüberfall am 22. April 2021 stattgefunden hatte und die Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer sowie dessen Einvernahme am 8. Juni 2021 durchgeführt worden waren. Die erkennungsdienstliche Erfassung sowie die Entnahme einer DNA-Probe erweisen sich vorliegend insbesondere gestützt auf die sichergestellte Jacke des Opfers und dessen Schilderungen, die sichergestellten Waffen und Ge-