8 6.3 Im vorliegenden Strafverfahren ist der Beschwerdeführer geständig, sich an einem (qualifizierten) Raubüberfall beteiligt zu haben, nachdem er bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist. Der betreffende Raubüberfall fand gemäss Berichtrapport vom 21. Juni 2021 im Zusammenhang mit Drogenhandel statt. Beim Beschwerdeführer zuhause wurde neben Marihuana u.a. ein Flobert Revolver, ein Springmesser und ein Nunchaku sichergestellt.