Darüber hinaus wendet er sich gegen die Abweisung des Akteneinsichtsgesuchs vom 14. Juni 2021. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die angefochtene Verfügung keine Begründung im Sinne einer Subsumtion mit Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt enthält, sondern lediglich Textbausteine betreffend die allgemeinen Voraussetzungen einer DNA-Probenahme und die Erwägung: Vorliegend dient die Abnahme und Auswertung der DNA-Probe der Ermittlung der aktuellen Straftat.