_, am 14. Juni 2021 Akteneinsicht, um die Begründetheit der Verfügung beurteilen zu können. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies mit Schreiben vom 15. Juni 2021 mit der Begründung ab, der derzeitige Verfahrensstand lasse eine Akteneinsicht noch nicht zu. Am 17. Juni 2021 erhob der Beschwerdeführer gegen die Verfügung vom 4. Juni 2021 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer); verbunden mit dem Antrag, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.