1. Im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Raubs, evtl. qualifiziert begangen, verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 4. Juni 2021 die erkennungsdienstliche Erfassung inkl. Wangenschleimhautabstrich sowie Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers. Während der laufenden Beschwerdefrist beantragte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 14. Juni 2021 Akteneinsicht, um die Begründetheit der Verfügung beurteilen zu können.