14 nenkontrollen mehr an der Landesgrenze durchgeführt werden (Urteil des Bundesgerichts 1B_181/2013 vom 4. Juni 2013 E. 3.3.2, auch zum Folgenden). Auch die Meldepflicht ist nicht geeignet, ein Untertauchen der Beschwerdeführerin zu verhindern. Diese erlaubt einzig die rasche Einleitung einer Fahndung im Fall einer Flucht. Mit einem Electronic Monitoring könnte eine Flucht ebenfalls höchstens früher erkannt, jedoch nicht verhindert werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_126/2012 vom 28. März 2012 E. 4.2).