Ihr sei bereits zwei Mal Electronic Monitoring auferlegt worden, wobei dieses beide Male unproblematisch verlaufen seien. Es habe keine Vorfälle gegeben. Im Fall, dass sie länger habe arbeiten müssen, habe sie angerufen. Sie habe nie etwas versäumt oder sei zu spät gekommen. Sie habe die Regeln stets befolgt. Auch könnte sie einen Arbeitsplatz bei der P.________-Stiftung antreten. Als zumindest vorübergehende Unterkunft stehe ihr zudem nach wie vor die Wohnung ihrer Schwester zur Verfügung.