Sie bringt weiter vor, eine allfällige Fluchtgefahr könne nur als niederschwellig bezeichnet werden, so dass diese mit Ersatzmassnahmen gebannt werden könne. Sie sei bereit, sich täglich ab schweizerischem Festnetzanschluss oder gar persönlich bei der Polizeiwache zu melden, ihren Reisepass und ihre Identitätskarte (sowie allenfalls weitere Ausweise und Schriften) zu hinterlegen, einer Arbeit nachzugehen sowie sich einer Therapie zu unterziehen. Insbesondere eigne sich das Electronic Monitoring mit einem Rayonarrest. Ihr sei bereits zwei Mal Electronic Monitoring auferlegt worden, wobei dieses beide Male unproblematisch verlaufen seien.