12 Beschwerdeführerin auf der Flucht befinden würde. Jedoch sind auch persönliche Kontakte im Ausland möglich. 5.6 Insgesamt überwiegen damit die für eine Fluchtgefahr sprechenden Gesichtspunkte (drohende Strafe; unklare finanzielle und berufliche Situation; Sprachkenntnisse; Tatsache, dass sie mit dem Leben in Südamerika vertraut ist; Geldtransfer ins Ausland) diejenigen, welche gegen eine Fluchtgefahr sprechen (familiäre Bindung in der Schweiz), deutlich.