10 angeblich im Hinblick auf die Bestattungskosten habe zu Geld gelangen müssen) mit Blick auf den Drogentod ihrer Tochter befremdlich erscheint. Abgesehen davon scheinen ihre Familienmitglieder sie bei der Bezahlung der Bestattungskosten unterstützt zu haben (Einvernahme von M.________ vom 13. Juni 2019 Z. 85 ff. [Beilage 6 zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft]). Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführerin keine Berufsausbildung hat. Ihre letzte Arbeitsstelle hatte sie im Jahr 2017. Sie ist hoch verschuldet und wurde vor der Verhaftung vom Sozialdienst unterstützt.