Über eine Doppelbürgerschaft verfügt sie nicht. In der Schweiz leben – abgesehen von ihrem Sohn H.________ – sämtliche Familienmitglieder, namentlich ihr Sohn F.________, ihr Enkel (Sohn ihrer verstorbenen Tochter), ihre Mutter, zwei Schwestern, eine Tante und diverse Cousinen. Von ihrer Familie erhält sie Besuche und Pakete. Ihre Kindheit hat sie hier verbracht und nach einem mehrjährigen, familiär bedingten Aufenthalt in Q.________ (Staat) ist sie im Alter von rund 21 Jahren wieder in die Schweiz zurückgekehrt.