7 rund CHF 7'000.00. Sie stehe demnach im Fall einer Haftentlassung nicht vor dem «Nichts». Dass sie arbeitslos sei und keine Wohnung habe, könne ihr nicht entgegengehalten werden, sei dies doch nach einer rund 26,5 Monate dauernden Untersuchungshaft nicht ungewöhnlich. Sie wünsche sich nichts mehr als regen persönlichen Kontakt mit ihrer Familie. Für sie komme nicht in Frage, durch eine Flucht persönliche Kontakte zu verunmöglichen. Telefonische Kontakte oder einzelne Besuche im Ausland würden ihr nicht genügen.