6 sprechungsgemäss berücksichtigt wird. Eine Flucht oder aber auch ein Untertauchen in der Schweiz wäre der Beschuldigten ein Leichtes. Aufgrund ihrer Erfahrung, ihrer Sprachkenntnisse und ihrer Kontakte wäre es ihr ohne Weiteres möglich und zumutbar, sich im Ausland eine neue Existenz aufzubauen. Sie steht ja auch in der Schweiz «vor dem Nichts» und muss sich komplett neu orientieren, Die Kontakte zur Familie könnte sie auch vom Ausland pflegen (Telefonanrufe, Besuche).