Anschliessend sind zwei weitere Strafbefehle verzeichnet. Die aktuellen Vorwürfe beginnen im Jahr 2015, d.h. in der Probezeit des vorerwähnten Urteils und nicht lange nach der bedingten Entlassung. Insgesamt stellt die qualifizierte Betäubungsmitteldelinquenz ein repetitives Phänomen dar und deuten auf eine beachtliche kriminelle Energie hin. Von Strafsanktionen, insb. auch von längeren Freiheitsstrafen, scheint sich die Beschuldigte nicht beeindrucken zu lassen.