6.4.8. Der Strafregisterauszug der Beschuldigten (bei den Akten KZM 21 462) weist diverse beachtliche Einträge auf. So wurde sie im Dezember 2006 von einem Gericht in T.________ (Stadt im Ausland) wegen Betäubungsmitteldelinquenz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer Busse von knapp € 13’000.00 verurteilt (bedingte Entlassung am 2. Oktober 2009, Probezeit bis 6. Juni 2011; Anlass war offenbar das Mitführen von ca. 700 Gramm Kokaingemisch).