6.4.4. Gemäss eigenen Angaben führten die Wege der Beschuldigten erstmals im Jahr 2002 in die S.________ (Staat). In den Jahren 2006, 2013, 2015, 2016 und 2018 kehrte sie in den Inselstaat zurück. Die Beschuldigte verfügt dort über Kontakte, insb. zu I.________, welche sie als «Mutter/Grossmutter» bezeichnet. Bei I.________ hatte sie ihren Sohn während mehre- 5 ren Jahren platziert. Es ist davon auszugehen, dass auch der Sohn über ein entsprechendes Netzwerk verfügt.