Die ca. 40-jährige Beschuldigte ist Schweizerin. Sie ist in der Schweiz geboren, wanderte jedoch im Teenageralter zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater nach Q.________ (Staat) aus (zu den Jahrzahlen machte die Beschuldigte widersprüchliche Aussagen; vgl. Protokoll der Verhandlung vom 4. Juni 2021). Nach mehreren Jahren, im Jahr 2002, kehrte die Beschuldigte in die Schweiz zurück. Sie war damals 21-jährig.