3 auf dem Entwurf der Anklageschrift vom 28. April 2021 wie folgt wiedergegeben (angefochtener Entscheid E. 5.2): Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die Beschuldigte unter anderen: - im Zeitraum Frühling 2015 bis März 2019 mindestens 7130 Gramm Kokaingemisch erworben, teilweise in die Schweiz eingeführt und veräussert zu haben; - anfangs Februar 2018 Anstalten getroffen zu haben zum Erwerb 541 Gramm Kokaingemisch;