Gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft vom 29. April 2020 (Verfahren KZM 20 462) reichte A.________, damals amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein, welche am 27. Mai 2020 wegen Kollusions- und Fluchtgefahr abgewiesen wurde (Verfahren BK 20 204). Rund zwei Wochen nach der letzten Haftverlängerung (Verfahren KZM 21 462; Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 3. Mai 2021) ersuchte A.________, nunmehr amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin Dr. B.________, um Haftentlassung (Gesuch vom 17. Mai 2021)