Der Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers liegt damit in Rumänien («Dort ist mein Haus und meine Familie», Einvernahme vom 9. Dezember 2020, Z. 34). Neben seinen «Freunden», mit welchen er im Zusammenhang mit dem Escort-Business zusammengearbeitet hat, verfügt der Beschwerdeführer über kein soziales Netzwerk in der Schweiz (Einvernahme vom 10. Dezember 2020, Z. 35). Unter diesen Umständen ist von Fluchtgefahr auszugehen. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers besteht derzeit der dringende Tatverdacht auf Förderung der Prostitution.