Er befindet sich gemäss eigenen Angaben erst seit kurzem in der Schweiz (Einvernahme vom 9. Dezember 2020, Z. 36 f.). Gemäss Zemis befand er sich vom 3. Oktober 2020 bis 3. Januar 2021 im Meldeverfahren des Kantons Solothurn (vgl. Berichtsrapport vom 27. November 2020 und Zemis-Auszug), weshalb er über keinen gültigen Aufenthaltstitel verfügt. Mithin ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer im Fall einer Haftentlassung von den Migrationsbehörden ausgewiesen würde. Er dürfte deshalb kaum mehr einen Anlass sehen, sich weiterhin dem Verfahren zu stellen.