Insbesondere vor dem Hintergrund der entlastenden Aussagen der rechtshilfeweise befragten Personen habe er ein eigenes Interesse an der Klärung der Schuldfrage. 4.4 Der besondere Haftgrund der Fluchtgefahr wurde vom Zwangsmassnahmengericht zu Recht bejaht. Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger. Er befindet sich gemäss eigenen Angaben erst seit kurzem in der Schweiz (Einvernahme vom 9. Dezember 2020, Z. 36 f.).