558, wonach sie sich allgemein über die Polizei unterhalten hätten, es auffällig gewesen sei, dass sie fast täglich von der Polizei angehalten worden seien, er sich aber keine Sorgen gemacht habe, sind dagegen nur wenig überzeugend. Diese Unterhaltungen lassen darauf schliessen, dass der Beschwerdeführer nicht nur eine untergeordnete, sondern ebenso eine bestimmende und tragende Rolle eingenommen haben dürfte. Dass nur er der deutschen Sprache teilweise mächtig gewesen ist und er deshalb mit den Freiern, welche ans Auto kamen, kommunizierte (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Dezember 2020, Z. 490 ff.