Der dringende Tatverdacht stützt sich vorab auf die Aussagen des Beschwerdeführers selbst, welcher zugibt, als Chauffeur für das Escort-Business tätig gewesen zu sein und pro «Reise» CHF 50.00 erhalten zu haben (Einvernahme vom 9. Dezember 2020, Z. 55 u. Z. 110 ff.). Er räumt weiter ein, finanziell von seinen Tätigkeiten profitiert zu haben. Er sei durch das mit dem Escort-Business erwirtschaftete Geld bezahlt worden (Einvernahme vom 10. Dezember 2020, Z. 148 f.).