Zwar hätte sie diese Tätigkeit eigentlich nicht interessiert, aber da sie H.________ geliebt und er ihr gesagt habe, es diene der Zukunft der gemeinsamen Beziehung, habe sie es akzeptiert. Bereits vor diesem Hintergrund sowie der gegebenen emotionalen bzw. verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Beschuldigten und den Opfern erscheine die polizeiliche Einschätzung, wonach hier die sog. «Loverboy-Methode» angewendet worden sein dürfte, nachvollziehbar. Weiter könne auf die Einvernahmen des Beteiligten H._____