Die am 9. April 2021 rechtshilfeweise in Rumänien einvernommene N.________, welche vom Beschuldigten gemäss bisherigem dringenden Tatverdacht zwecks Ausübung der Prostitution chauffiert worden sei, habe jedoch angegeben, dass sie vom Beteiligten H.________ für die Prostitutionstätigkeit angeworben worden sei. Zwar hätte sie diese Tätigkeit eigentlich nicht interessiert, aber da sie H.________ geliebt und er ihr gesagt habe, es diene der Zukunft der gemeinsamen Beziehung, habe sie es akzeptiert.