Die seither erzielten Ermittlungsergebnisse hätten gemäss den Erwägungen des Zwangsmassnahmengerichts nicht zu einer Schwächung des bisherigen dringenden Tatverdachts bezüglich Förderung der Prostitution bzw. bezüglich des dem Beschuldigten gemachten Beteiligungsvorwurfs geführt. Zwar würden sich die Frauen – wie im Sammelrapport vom 14. Mai 2021 bezüglich der Aussagen der befragten Frauen ausgeführt werde – nicht als Opfer sehen. Die am 9. April 2021 rechtshilfeweise in Rumänien einvernommene N.__