3.4 Die Staatsanwaltschaft begründet den dringenden Tatverdacht wegen Förderung der Prostitution im Haftanordnungsantrag vom 10. Dezember 2020 und den Haftverlängerungsanträgen vom 2. März 2021 und vom 1. Juni 2021 mit der Art und Weise, wie die Frauen der Prostitution zugeführt worden seien, konkret der Überwachung durch Begleitung an Freiertreffen, der Anweisungen, welche die Frauen erhalten hätten, bspw. weitere Treffen mit diesem oder jenem Freier zu vereinbaren, und insb. auch aufgrund der seitens von F.________ geschilderten Umstände, der Wegnahme von Pass und Telefon und der Nötigungshandlungen (in den Swimming-Pool stossen).