__ wiederum und die weiteren anwesenden Frauen ebenfalls zu Escort-Terminen geführt worden seien. Über die überwachten Rufnummern habe die Staatsanwaltschaft feststellen können, dass diese Rufnummern sowohl von der Tätergruppierung, als auch von den Opfern respektive von nicht identifizierbaren Frauenstimmen verwendet worden seien, um Escort-Termine zu vereinbaren. Anhand der Audiogespräche des seit 18. November 2020 überwachten Personenwagens Citroën C5 sei ersichtlich geworden, dass H.________ und der Beschwerdeführer meist F.________ zu Escort-Terminen begleitet hätten und dass der Beschwerdeführer, der sich selber «lediglich» als Chauffeur bezeichnet habe, dem Opfer F.________