_ einquartiert hätten und dass diese ebenfalls, in wechselnder Zusammensetzung, mit verschiedenen Frauen hätten beobachtet werden können und diese mittels mittlerweile drei verschiedene Personenwagen herumgefahren seien. Diese Erkenntnisse führten am 6. Oktober 2020 zur Verfahrenseröffnung gegen J.________ und den Beschwerdeführer. Aufgrund der durch das kantonale Zwangsmassnahmengericht Bern genehmigten Überwachungsmassnahmen habe im weiteren Verlauf der Ermittlungen in Erfahrung gebracht werden können, dass F.________ nach ihrer Rückkehr an die G.________ in D.________ wiederum und die weiteren anwesenden Frauen ebenfalls zu Escort-Terminen geführt worden seien.