Es habe sich der Verdacht bestätigt, wonach sich am Domizil mindestens eine weitere Prostituierte und mögliche Zuhälterschaft zuziehen dürften. Vor Ort hätten zwei Personenwagen (Citroën und VW Golf) festgestellt werden können, welche der zunächst unbekannten Täterschaft hätten zugeordnet werden können und mit welchen die Prostituierten offensichtlich zwecks Escort- Service herumgeführt worden seien. Gestützt auf diese Erkenntnisse eröffnete die Staatsanwaltschaft am 21. September 2020 zunächst gegen unbekannte Täterschaft eine Strafuntersuchung, wobei der unbekannte Beschuldigte am 6. Oktober 2020 als H.________ identifiziert werden konnte.