Sie habe ihm mitgeteilt, sie werde von ihren Zuhältern genötigt sich zu prostituieren, obwohl sie dies nicht mehr wolle. Aufgrund ihrer Weigerung seien ihr die Telefonnummern (SIM-Karten) weggenommen worden, sie sei eingesperrt und in einen Pool geworfen worden, obwohl bekannt sei, dass sie nicht schwimmen könne. Am 15. September 2020 meldete dies die FIZ der Kantonspolizei Bern. Als Sofortmassnahme überwachte die Kantonspolizei die Aufenthaltsadresse von F.________ an der G.________ in D.________. Es habe sich der Verdacht bestätigt, wonach sich am Domizil mindestens eine weitere Prostituierte und mögliche Zuhälterschaft zuziehen dürften.