Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 8. Juni 2021 um weitere drei Monate, d.h. bis 8. September 2021. Mit Beschwerde vom 17. Juni 2021 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung des Entscheids des Zwangsmassnahmengerichts sowie die unverzügliche Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Eventualiter sei als Ersatzmassnahme eine Sicherheitsleistung nach richterlichem Ermessen festzusetzen. Subeventualiter sei die Untersuchungshaft bis zur Schlusseinvernahme vom 2. Juli 2021 zu verlängern.